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Besteuerungsverfahren muss für all Beteiligten fair bleiben

Im Verfahrensmodernisierungsgesetz sind aber trotz ausreichenden Vorlaufs noch immer praxisuntaugliche Vorschläge enthalten. Zwar wird endlich der 28. Februar des Zweitfolgejahres als Abgabetermin für steuerlich Beratene festgeschrieben. Diese „Verlängerung“ ist jedoch keine gönnerhafte Wohltat für Steuerberater, sondern pure Notwendigkeit. Schließlich kann die Bearbeitung von Jahresabschlüssen nicht zum 1. eines Jahres beginnen, da wesentliche Daten von Dritten erst noch geliefert werden müssen. Zudem lassen die Steuererklärungsformulare der Finanzverwaltung meist monatelang auf sich warten. „Die Körperschaftsteuererklärung für 2014 stand beispielsweise erst ab Juni 2015 zur Verfügung“, weist Butenschön hin.

Der vorgesehene Bearbeitungszeitraum für Steuerberater ist ohnehin nur die halbe Wahrheit. Denn Finanzämter sollen künftig Steuererklärungen ohne Begründung früher verlangen können. Solche vorab angeforderten Steuererklärungen wären zwingend innerhalb von drei Monaten abzugeben - ohne Verlängerungsmöglichkeit. Gerade in Metropolregionen wie Berlin-Brandenburg, in denen Steuerberater Mandanten in vielen Finanzämtern haben, besteht die Gefahr, dass von mehreren Finanzämtern gleichzeitig Vorabanforderungen auf Steuerberater einprasseln. „Dies kann jeden noch so sorgfältig geplanten Kanzleiablauf durcheinander bringen“ warnt Präsident Butenschön. Dann drohen Verspätungszuschläge, ohne dass Steuerberater oder Mandanten Vorsorge treffen könnten. „Dies wäre gegenüber Mandanten und Steuerberatern gleichermaßen unfair“, so der Präsident des Steuerberaterverbandes.

Für Steuerberater Butenschön ist deshalb klar: „Vorab angeforderte Erklärungen benötigen eine längere Frist als drei Monate. Auch Entschuldigungsgründe wie Mitarbeiterausfälle oder erhöhter Arbeitsaufwand wegen Betriebsprüfungen müssen anerkannt bleiben“. Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg habe sich in diesem Sinn an Berlins Finanzsenator Dr. Kollatz-Ahnen und Brandenburgs Finanzminister Görke gewandt, „damit das Besteuerungsverfahren für alle Beteiligten fair bleibt“, so Butenschön abschließend.

Pressemitteilung 2016-02 vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg