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Gesetzesänderungen 2020 im Bereich der Steuern

"Überblick: 

  • Gesetzesänderung für die Kassenführung 2020
  • Änderung der Kleinunternehmerregelung
  • Aufbewahrungspflicht für elektronische Steuerunterlagen
  • Erhöhung des Grundfreibetrag 2020
  • Reisekosten
  • Erhöhung der Tabaksteuer 
  • Verringerung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets und Fernverkehr

 

Gesetzesänderung für die Kassenführung 2020: 

Ab dem 01.01.2020 werden statt der bisherigen 5.000 Euro fortan bis zu 25.000 Euro fällig, wenn ein Betrieb entsprechend § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO steuergefährdend handelt. Wenn mehrfache Verfehlungen vorliegen, werden für jeden Verstoß erneut Bußgelder in steigender Höhe fällig. Der Beweis einer Ordnungswidrigkeit die zu einem Bußgeld führt, kann vereinfacht erwiesen werden. Es genügt ein gerichtsfester Beweis.

Um einer jederzeit möglichen, unangekündigten Kassennachschau standhalten zu können, müssen Betriebe eine prüfungssichere Kassenführung etablieren. Besonders Existenzgründer und kleinere Betriebe sollten sich bereits jetzt Gedanken machen, wie sie ihre elektronische Kassenführung organisieren. Die drohenden Bußgelder, die auf Fehler folgen können, sind so hoch, dass sie neben einer offensichtlich schweren finanziellen Belastung auch eine Existenzbedrohung darstellen können. 

 

Anhebung der Kleinunternehmergrenze ab 2020:

Ab dem 1. Januar 2020 ändert sich die Kleinunternehmergrenze. Die Gesetzesänderung bringt für viele Unternehmer Erleichterungen mit sich. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Dies regelt § 19 des Umsatzsteuergesetzes. Bislang konnten Sie von der Kleinunternehmerregelung profitieren, wenn Ihr Jahresumsatz aus umsatzsteuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen einen Wert von 17.500 EUR nicht überschreitet. Die Entscheidung zur Optierung der Umsatzsteuerabführung ist grundsätzlich für fünf Jahre bindendDie zulässige Umsatzgrenze wird mit Beginn des Jahres 2020 auf 22.000 EUR angehoben. 

Gründe dafür: Die Umsatzsteuer gehört in der Betriebswirtschaft zu den durchlaufenden Posten. Sie wird von Selbstständigen und Freiberuflern vereinnahmt und an das Finanzamt abgeführt. Mit der Deklarierung der Umsatzsteuer ist ein nicht unerheblicher Aufwand verbunden. Einmal jährlich muss eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Das Finanzamt kann eine Vorauszahlung der Umsatzsteuer verlangen. Darüber hinaus muss der Selbstständige für den Großteil seiner Betriebsausgaben Umsatzsteuer zahlen. Diese Posten können von der vereinnahmten Umsatzsteuer abgezogen werden. Vor allem für Einzelunternehmer bedeutet dies einen hohen Aufwand bei der Buchhaltung. Mit der Anhebung der Freigrenze für die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht werden mehr Kleinunternehmer entlastet. Sie brauchen keine Umsatzsteuer mehr auszuweisen und können sich stärker auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren. 

Aufbewahrungspflicht für elektronische Steuerunterlagen verkürzt :

Das Bürokratieentlastungsgesetz III verkürzt nun die Aufbewahrungspflicht für elektronische Steuerunterlagen von 10 auf 5 Jahre.  Im Fokus des Bürokratieentlastungsgesetzes III, das das Bundeskabinett am 18.09.2019 verabschiedet hat, liegt die Entbürokratisierung des Steuerrechts. Das Gesetz betrifft damit natürlich auch Unternehmer und Gewerbetreibende aller Art bzw. deren Umgang mit gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von Rechnungen, Buchungsbelegen, Kontoauszügen, Lohnunterlagen usw. 

Ausgehend von der Digitalisierung hat die Bundesregierung mit dem neuen Bürokratie- entlastungsgesetz III, Artikel 3, § 147 Abgabenordnung auf diese wachsenden Veränderungen reagiert. 

Erhöhung des Grundfreibetrags:

Nach 2019 wird der Grundfreibetrag 2020 erneut erhöht. Ab 2020 beträgt er 9.408 Euro. 

Einkommensteuer-Entlastungen 

Für den Veranlagungszeitraum 2020 wird der Kinderfreibetrag nach einer Erhöhung 2019 erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen. Diese beläuft sich im Jahr 2020 auf insgesamt 120 Euro pro Kind. Der Kinderfreibetrag erhöht sich für jeden Elternteil von 2.490 Euro auf 2.586 Euro (insgesamt also 5.172 Euro, inklusive Betreu- ungsfreibetrag dann 7.812 Euro). Der „Steuerfreibetrag“ oder Grundfreibetrag erhöht sich 2020 von 9.168 Euro auf 9.408 Euro, genau wie der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen. Um der „kalten Progression“ zu begegnen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für den Veranlagungszeitraum 2020 um 1,95 % nach rechts verschoben. Hiermit will man dem Effekt entgegenwirken, durch den Einkommenssteigerungen bei einer Inflation durch den progressiven Steuersatz ihre Wirkung verlieren. 

Erhöhung der Pauschale für Verpflegungsmehraufwand:

Bei Auswärtstätigkeiten entstehen Verpflegungskosten, die Sie steuerlich absetzen können. 2020 erhöhen sich die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwände. 

Dienstlich Abwesenheitsdauer: mindestens 8-12 Stunden 

  • Der pauschale Auszahlungsbetrag erhöht sich von 12 Euro (2019) auf 14 Euro (2020).

Dienstliche Abwesenheitsdauer: mindestens 24 Stunden 

  • Der pauschale Auszahlungsbetrag erhöht sich von 24 Euro (2019) auf 28 Euro (2020). 

 

Erhöhung der Tabaksteuer ab 2020:

Geplant ist eine stufenweise Erhöhung der Tabaksteuer in Deutschland über einen Zeitraum von fünf Jahren bis 2025. 

Bundesfinanzminister Olaf Scholz will Zigaretten härter besteuern. Den dazugehörigen Vorschlag reichte er bereits zum Koalitionsgipfel im Mai im Kanzleramt ein. Unterstützung für diese Vorgehensweise erhält er von der Tabaklobby. Die Vergangenheit hat bewiesen, dass ein abrupter Anstieg der Preise zu einem Absatzrückgang führen kann. 

Senkung der Mehrwertsteuer im Fernverkehr:

ICE und IC werden ab 01.01.2020 nur noch mit ermäßigtem 7 %-Satz besteuert. 

Im Hinblick auf den Klimaschutzplan 2050 beschließt die Bundesregierung das Klimaschutzpaket 2030. Dieses beinhaltet neben einer Anhebung der Luftverkehrsteuer eine Senkung der Mehrwertsteuer des Fernverkehrs. "

Finden Sie auch weitere Änderungen, auch außerhalb des Bereichs der Steuern, in der unten angegebenen Quelle.

Quelle: https://www.lexoffice.de/wp-content/uploads/eBook-Gesetzesaenderungen-2020-lexoffice.pdf , Stand: 20.01.2020