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Grundsteurreform in Deutschland

Die Grundsteuer besteuert das Erbbaurecht und das Eigentum von Grundstücken. Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der maßgeblichen Einheitswerte in Westdeutschland, auf dessen Basis sich die Grundsteuer berechnen lässt, für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung bis zum 31.12.2019. Nach langen Diskussionen steht die Große Koalition nun wohl vor einer Einigung. Finanzminister Scholz stimmte der sogenannten Öffnungsklausel zu, nach der die Länder neben der bundeseinheitlichen Regelung eigene Regelungen ergänzen dürfen. Es soll also die Möglichkeit bestehen, dass die Bundesländer die Grundsteuer nach eigenen Kriterien gestalten dürfen. Für die Einführung der Öffnungsklausel wäre eine Änderung im Grundgesetz notwendig.  Zur Verfügung sollen zwei verschiedene Modelle stehen. 

Das wertunabhängige Model sieht vor, dass sich die Grundsteuer an der Größe bzw. der Fläche des Grundstücks und des Gebäudes orientiert. Dabei soll die Berechnung einfach bleiben. Nachteil dieses Modells ist jedoch, dass ein Einfamilienhaus mit einer bestimmten Fläche auf dem Land, die gleiche Grundsteuer zahlen müsste, wie eine Stadtvilla derselben Größe.

Das weitere Modell ist das wertabhängige Modell, bei dem sich die Grundsteuer an dem tatsächlichen Wert der Immobilie und des Grundstücks orientiert. Diese Methode wäre fairer, da wertvollere Immobilien höher besteuert würden als günstigere. Bei der Berechnung würde das Alter der Immobilie, die Größe des Grundstücks, die Höhe der Bodenrichtwerte der umgebenden Grundstücke und die mögliche Kaltmiete berücksichtig werden. Der Nachteil dieser Methode wäre, dass diese zu einer höheren Grundsteuerbelastung für Eigentümer in Ballungsgebieten führen würde und damit zu einer Mietsteigerung. Eine abschließende Entscheidung wird erwartet. 

 

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/grundsteuer-einigung-105.html,https://www.drklein.de/grundsteuer.html