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Hitze im Büro

Hitze, Kleidung, Büro: Wenig überraschend nach dem heißesten Juni seit Beginn der Wetteraufzeichnungen ist diese Begriffskombination bei Google ziemlich gefragt. In Süddeutschland müssen viele die Rekordtemperaturen in Unternehmen und Schulen ohne Ausweichmöglichkeit ertragen, da noch keine Sommerferien sind. Mit jeder neuen Hitzewelle fühlen sich die Menschen wie im Glutofen. Sie schwitzen im Büro, im Geschäft, in der Werkshalle, auf der Baustelle oder auch am Steuer.Da stellt sich schnell die Frage: Was kann ich tun, damit es mir in der Hitze besser geht? Was muss der Arbeitgeber tun? Oder darf er sogar bestimmte Gegenmaßnahmen untersagen, mit denen sich die Hitze leichter aushalten ließe? Schließlich kann sie Leben bedrohen: Französische Forscher schätzen die Zahl der Hitzetoten in Rekordsommer 2003 allein in Westeuropa auf 70.000. Firmenchefs, die an ihre Beschäftigten denken, sollten das Thema Hitze, Kleidung, Büro, Arbeitsplatz mit all seinen Facetten also ernst nehmen. Denn es geht dabei auch um Arbeitssicherheit.

Im Sommer wird die Hitze zum Si­cher­heits­thema

Darum ist gerade ein guter Zeitpunkt, sich mit einem speziellen Problem vieler Büros, Werkshallen und Arbeitsplätze unter freien Himmel zu beschäftigen: Dem richtigen Verhalten und der richtigen Ausrüstung bei Sonne oder Hitze. Man redet nicht theoretisch, sondern erleidet die Wärme und ist offen für neue Ideen. Das betrifft nicht nur technische Fragen zur Auswahl eines Klimageräts, sondern das Hinterfragen von Konventionen wie der Kleiderordnung. So berichtet die „Süddeutschen Zeitung“ über das Personalreferat der Stadt München, "bis vor wenigen Jahren noch eine zugeknöpfte Behörde": Dort kam per Rundschreiben die ausdrückliche Erlaubnis, in kurzen Hosen ins Büro zu kommen, sofern keine offiziellen Termine anstehen.Aber das geht nur nach Absprache, denn der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Weisungsrecht, in welcher Kleidung der Arbeitnehmer erscheinen muss. So herrscht in den meisten Banken die Überzeugung, nur mit Anzug und Krawatte oder Businesskostüm ließe sich die Seriosität des Geldinstituts signalisieren. Egal, wie sehr die Hitze quält.

Firmenchefs soll­ten das The­ma Hitze ernst nehmen

Letztlich muss jeder Unternehmer seinen eigenen Weg finden, wie sich die Interessen der Beschäftigten und die des Betriebs wahren lassen. Klar aber ist, welche Themen bei diesen Überlegungen auf die Tagesordnung gehören. Der Firmenchef sollte sich beispielweise beschäftigen mit

  • Gelockerter Kleiderordnung in Büro uns Geschäft
  • Tipps zum Arbeiten bei Hitze im Büro
  • Schutz vor der Hitze bei Arbeiten im Freien

 

Gelockerte Klei­der­ord­nung in Büro und Geschäft

Das Weisungsrecht des Unternehmers bei der Kleidung seiner Mitarbeiter ist eine Thema mit Grauzonen. Arbeitsgerichte haben hier punktuell für Klarheit gesorgt, aber es kommt doch oft auf den Einzelfall an. So stellte sich etwa das Landesarbeitsgericht Hamm auf die Seite eines Möbelhauses: Das hatte Beratern verboten, in Gegenwart von Kunden in Jeans, Turnschuhen, mit offenem Kragen, ohne Krawatte und ohne Sakko aufzutreten. Das Landesarbeitsgericht Köln hielt es in einem anderen Fall für verhältnismäßig, dass der Arbeitgeber das Tragen von Unterwäsche vorschreibt. Und hierbei auf Unterwäsche in weiß oder in Hautfarbe ohne durchscheinende Embleme, Beschriftungen oder Muster besteht. Andererseits – Thema Hitze – erkannte das Arbeitsgericht Mannheim keinen Kündigungsgrund darin, dass ein Fahrer das Firmengebäude in sommerlichen Shorts betreten hatte. Da der Mann nicht als Mitarbeiter des Unternehmens erkennbar war, sei ein „negativer Eindruck“ auf Kunden nicht zwingend. Vielleicht sollte hier ja auch nur eine aus anderen Gründe geplante Entlassung gerechtfertigt werden.

Kleidung soll­te nicht zu frei­zü­gig werden

Aber selbst bei lauteren Absichten eines Unternehmers, der sich ums Firmenimage sorgt – beim Dresscode ist Augenmaß angesagt. Als unangemessene Kleidung im Büro landeten nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ganz vorne

  • Bauchfreie Kleidung
  • Transparente Oberteile
  • Hautenge Kleidung
  • Schulterfreie Oberteile
  • Kurze Hosen
  • Röcke, die über dem Knie enden

An diesen subjektiven Eindruck der Befragten sollten Unternehmer denken, wenn sie mit ihren Beschäftigten die richtige Kleidung bei Hitze besprechen. Sinnvoll ist, dreistufig vorzugehen. Über gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung wird nicht diskutiert. Sie erfüllt eine wichtige Funktion. Spielraum hat der Unternehmer dagegen bei Kleidung von Beschäftigten mit Kundenkontakt. Hier kann er in Maßen vom Schlips-und-Kragen-Zwang abgehen. Doch die Mitarbeiter sollten Augenmaß beweisen. „Frauen müssen heute nicht mehr in dunklen Kostümen zur Arbeit kommen, Stoffhose mit Bluse und geschlossenen Schuhen sind auch im konservativen Umfeld akzeptiert“, sagt Trainerin Anke Quittschau. „Aber weder die knapp sitzende Hüft-Jeans, noch schlabbrige Strandkleider sehen nach ernsten Geschäften aus.“

Ohne Kunden­kon­takt we­ni­ger An­for­derungen

Die wenigsten Vorgaben sollte der Firmenchef bei der Kleidung von Mitarbeitern machen, die keinen Kundenkontakt haben. In vielen Unternehmen ist es locker möglich, dass die Beschäftigten bei großer Hitze mit kurzärmligen Hemden oder Blusen arbeiten. Auch eine leichte Sommerhose beziehungsweise ein leichter Sommerrock aus Naturfasern verringern den Wärmestau im Körper. Ist legere Kleidung eine Abweichung von der Norm, sollte aber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesprochen werden, was in Ordnung geht.Denn das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird durch die Hitze nicht ausgehebelt. Die sollte übrigens auch nicht die Sinne jener Mitarbeiter trüben, die einen Grund suchen, sich von allen Konventionen zu verabschieden. Wie sagt Trainerin Anke Quittschau so schön: „Nackte Schultern, Flip-Flops und kurze Shorts sind für die Freizeit angemessen, aber nicht für’s Büro.“

Tipps zum Ar­bei­ten bei Hitze im Büro

Rechtlich sieht die Sache so aus: Seit 2010 legt die „Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur“ fest, dass in Arbeits- und Sozialräumen eine Höchsttemperatur von 26 Grad nicht überschritten werden darf, solange die Außentemperatur 26 Grad nicht übersteigt. Der Arbeitgeber muss für die Absenkung der Raumtemperatur sorgen, etwa durch geeignete Sonnenschutzsysteme. Bis zu einer Lufttemperatur von 30 Grad soll der Firmenchef weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen, er muss es aber nicht. Erst bei Temperaturen zwischen 30 und 35 Grad ist der Unternehmer zu solchen Schutzmaßnahmen verpflichtet. Hitzefrei winkt im Büro – theoretisch – bei Temperaturen über 35 Grad, dann ist ein Raum grundsätzlich nicht mehr für Arbeit geeignet.Selbst bei solcher Hitze kann die Arbeitspflicht aber ausnahmsweise weiter fortbestehen. Dafür muss der Unternehmer entweder Hitzeschutzkleidung zur Verfügung stellen oder besondere technische und organisatorische Maßnahmen ergreift. Das wären etwa Luftduschen, Wasserschleier oder häufigere Hitzepausen. Solche Themen muss der Unternehmer mit seinem Betriebsrat besprechen beziehungsweise entsprechende Regelungen vereinbaren.

Flexible Ar­beits­zei­ten hel­fen ge­gen Hitzekoller

Unabhängig vom Rechtsrahmen sollte jeder Firmenchef darüber aufklären, wie sich Arbeiten in der Hitze möglichst angenehm gestalten lässt. Und was der Betrieb zur Unterstützung tut. Solche Tipps sind hilfsreich. Generell auf die Tagesordnung gehören folgende Themen:
Arbeitszeit flexibler gestalten. Großzügige Gleitzeitregeln erleichtern es, früh anzufangen und während der Mittagshitze zu gehen, oder am Abend wieder ins Büro zu kommen. Auch mehr Heimarbeit wäre denkbar. Wichtig ist nur, dass tagsüber stets jemand da ist, der auf Kundenwünsche reagiert.
Getränke bereitstellen.Mineralwasser, Saftschorlen oder Tee unterstützen die körpereigene „Klimaanlage“. Wer im Sommer möglichst viel und regelmäßig trinkt, fühlt sich besser. Allerdings sollte auf kalte Getränke sowie insbesondere den Einsatz von Eiswürfeln verzichtet werden.
Leichtes Essen anbieten.Informieren Sie die Mitarbeiter darüber, dass im Sommer über den Tag verteilt leichte Kost besser ist als ein deftiges Mittagessen. Auch der Speiseplan der Kantine sollte für die warme Jahreszeit generell entsprechend angepasst werden.

Hitze früh­mor­gens aus dem Büro lüften

Frühmorgens lüften.Der Hausmeister oder ein freiwilliger Mitarbeiter sollte morgens die Fenster für längere Zeit öffnen und frische, kühle Luft ins Gebäude lassen. Ab spätestens 10 Uhr sollten dann die Fenster zu bleiben und mit Sonnenschutz vor direkter Einstrahlung abgeschirmt werden.
Klimageräte stellen.Mobile Klimageräte helfen, die Innentemperatur in einzelnen Räumen schnell und dauerhaft zu senken, etwa für eine Konferenz. Ventilatoren im Büro verschaffen individuelle Abkühlung. Sie müssen so platziert sein, dass sich niemand durch kalte Zugluft erkältet.
Private Kühlstrategien.Den Mitarbeitern kann befristet gestattet werden,private Elektrogeräte zu Kühlzwecken zu nutzen und dafür Strom zu zapfen, ohne dass es als Stromklau gilt. Die Geräte müssen auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft sein. Großzügige Chefs erlauben im Büro auch kalte Fussbäder– solange kein Wasserschaden droht.
Wärmequellen reduzieren:Nicht benötigte Maschinen oder Geräte sollten ausgeschaltet werden. Das gilt auch für die Beleuchtung. So lässt sich der Temperaturanstieg im Büro zumindest etwas begrenzen.

Schutz vor Hitze bei Ar­bei­ten im Freien

Nicht nur von Hitze, sondern auch von direkter Sonnenstrahlung betroffen sind natürlich jene Beschäftigten, die im Freien arbeiten. Hier gilt bereits im Frühling, dass der Schutz vor der UV-Strahlung der Sonne hohe Priorität hat. Maßgeblich sind Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschrift DGUV. Danach sollte die solare UV-Strahlung zur Gefährdungsbeurteilung gehören. Der UV-Index (UVI) beschreibt die sonnenbrandwirksame UV-Strahlung der Sonne.Ab dem UVI 3 soll unnötige Strahlung auf Haut und Augen vermieden, möglichst im Schatten gearbeitet, vor Sonne schützende Kleidung getragen und Sonnenstrahlung zwischen 11 Uhr und 15 Uhr generell gemieden werden. Empfohlen ist Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktor (LSF 30) sowie das Tragen einer Sonnenbrille mit Filterkategorie 2 oder 3 und CE-Kennzeichen.

Bei täg­li­cher Ar­beits­pla­nung an die Hitze denken

Wer Beschäftigte im Freien in der Hitze arbeiten lässt,muss die Einsätze entsprechend der zu erwartenden Umweltbedingungen planen sowie auch die Ausstattung des Einsatzortes den gesetzlichen Anforderungen angepasst werden, wenn dort länger gearbeitet wird. Das gilt vor allem für Baustellen.
Bei der Baustellenausstattungsind Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder Besprühung mit Wasser einzurichten, etwa Sonnensegel oder Schirme. Zu gewährleisten ist die ständige Verfügbarkeit von geeigneten Getränken im direkten Arbeitsumfeld, also nicht nur in einem entfernten Bauwagen.
Bei der längerfristigen Arbeitsplanungist im Sommer zu klären, wie sich Arbeitszeit und Arbeitsrhythmus sowie Arbeitsintensität der Witterung anpassen lassen. Etwa durch das Verschieben von Arbeiten, die generelle Verlegung der Arbeitszeiten in kühlere Morgenstunden sowie veränderte, den Belastungen angepasste Pausenzeiten.

Hinweise auf Son­nen­stich und Hitz­schlag erkennen

Bei der täglichen Arbeitsplanungist auf die aktuellen und prognostizierten Umweltbedingungen zu achten, insbesondere mit Blick auf die Schadstoffgrenzwerte. Beim Umweltbundesamt beispielsweise sind Messdaten zu Ozonwerten beziehungsweise Sommersmog und entsprechende Verhaltenshinweise dazu abrufbar, ob schwere körperliche Arbeiten einzugrenzen oder ganz zu vermeiden sind. Ob mit besonderer Hitze zu rechnen ist, darüber informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD).
Bei der Mitarbeiterschulungist darauf zu achten, dass den Beschäftigten das Risiko von Arbeit in der Sommerhitze klar ist. Sie sollten Anzeichen gesundheitlicher Probleme bei sich und anderen erkennen können. Bei einem Sonnenstich sind die typischen Symptome unter anderem Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Nackenschmerzen. Beim Hitzschlag versagen Kühlfunktion und Schweißproduktion des Körpers. Symptome sind eine trockene, gerötete und heiße Haut sowie Bewusstlosigkeit. Für solche Fälle sollten die Mitarbeiter wissen, wie sie im Ernstfall am besten reagieren. Das gilt für den Notruf sowie für die Erstversorgung eines Kollegen.

An geeig­ne­te Klei­dung und Schutz­aus­rüs­tung denken

Bei der Mitarbeiterausstattung ist neben geeigneter Kleidung die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wichtig. Sie sollte am besten auf Basis einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert werden. Jeder Beschäftigte braucht einen Rucksack mit den entsprechenden Gegenstände – von der Kopfbedeckung über die Sonnenbrille bis zur Sonnencreme. Bei Verbrauchsmaterialien ist der Vorrat rechtzeitig aufzustocken.Ganz wichtig: Zu Schutzzwecken vorgeschriebene Kleidung nicht einfach wegen hoher Temperaturen weggelassen.Gehören etwa feste Arbeitsschuhe zum Standard, darf niemand in Badelatschen arbeiten, weil er heiße Füße hat. Sonst droht nach einem Arbeitsunfall Streit mit der Unfallkasse über Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit. Besser wäre es, die Mitarbeiter – falls möglich – mit zur Jahreszeit passenden Schuhen auszustatten.

Detailfragen für An­walt und Steuer­berater

Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema für Unternehmer. Es geht um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und das Einhalten teils komplizierter Gesetze. Oft ist es auch mit hohen Investitionen oder langfristigen Veränderungen der betrieblichen Organisation verbunden. Darum sollten Firmenchefs intensiv mit einem Arbeitsrechtler besprechen, was wie zu tun ist. Und was im jeweiligen Betrieb darüberhinaus besser gemacht werden könnte. Absprachen mit Mitarbeitern oder Betriebsvereinbarungen sollten stets vom Anwalt auf ihre Sinnhaftigkeit und ihre langfristigen juristische Konsequenzen geprüft werden.Zudem ist es wichtig, in Arbeitssicherheit geplante Investitionen mit dem Steuerberater durchzurechnen. Es kommt nicht darauf an, jeden Cent umzudrehen und unbedingt zu sparen. Im Gegenteil: Für Sicherheit und Motivation der Mitarbeiter kann es durchaus sinnvoll sein, ihnen mehr als üblich an Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen, etwa das paar leichter Arbeitsschuhe als Ergänzung zu den schweren Standard-Tretern. Wichtig ist nur, das zuvor mit dem Steuerberater beispielsweise auf Ansetzbarkeit als Betriebskosten zu prüfen.

Quelle: www.trialog-magazin.de/2019/07/05/hitze-im-buero-welche-kleidung-ist-angemessen/, Stand 16.07.2019