Kabinett beschließt Paket gegen Steuerbetrug im Online-Handel
Dadurch sollen die Steuereinnahmen des Staates um mehrere hundert Millionen Euro im Jahr erhöht werden. Bundestag und Bundesrat müssen allerdings noch zustimmen.
Ab 2019 sollen die Online-Marktplätze dann für die Umsatzsteuer ihrer Händler in Haftung genommen werden. Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst.
Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den Händlern, die die Plattform zum Verkauf von Waren nutzen. Mit dem neuen Gesetz sollen alle steuerlichen Unternehmen geschützt werden und für einen fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern des In- und Auslands gesorgt werden.
Vgl. Quelle: „Kabinett beschließt Paket gegen Steuerbetrug im Online-Handel“, Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 01.08.2018, https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/kabinett-beschliesst-paket-gegen-steuerbetrug-im-online-handel