Neue DSGVO: Verlängerung der Meldefrist DSB bis 30.09.2018
Dazu eine aktuelle Meldung von der offiziellen Webseite des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht:
"Nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO hat ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht nur zu veröffentlichen, sondern auch der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Das BayLDA entwickelt derzeit einen neuen Online-Service, der es Verantwortlichen ermöglicht, die hierzu erforderlichen DSB-Meldungen für den nicht-öffentlichen Bereich in Bayern einfach und bequem online durchzuführen. Dazu entwickelt das BayLDA momentan ein Meldeportal, über das der Verantwortliche Meldungen tätigen und aktuell halten kann. Dieses befindet sich in der finalen Testphase, wird aber wohl erst (kurz) nach dem 25.05.2018 verfügbar sein.
Aus diesem Grund und weil die Verantwortlichen ausreichend Zeit zur Meldung erhalten sollen, verlängert das BayLDA die Meldefrist bis zum 30. September 2018. Bis zu diesem Termin wird das BayLDA dann selbstverständlich eine noch nicht erfolgte Meldung nicht bemängeln und auch diesbezüglich kein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Von einer Meldung in Papierform soll abgesehen werden, da diese dem BayLDA unnötigen bürokratischen Aufwand verursacht - die vorhandenen Kapazitäten sollen stattdessen lieber wie bisher in die Bereitstellung von Informationen verwendet werden."