Neues aus unserem Lohnbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
wie wir Ihnen bereits in unserem Rundschreiben „DAS WICHTIGSTE“ vom Juni 2019 mitgeteilt haben, wird die Grenze der sog. Midijobber ab dem 01.07.2019 auf 1.300,00 € (vorher 850,00 € Gleitzone) erhöht.
Für Sie als Arbeitgeber bleibt die Höhe der Lohnnebenleistungen unverändert. Für die Arbeitnehmer im Übergangsbereich reduzieren sich jedoch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung merklich. Die vergünstigte Beitragsbelastung der vorherigen Gleitzone wurde somit erweitert.
Um die betroffenen Arbeitnehmer in der Rentenversicherung nicht schlechter zu stellen, wird zur Berechnung der Rentenpunkte das tatsächliche Entgelt und nicht die im Midijob berechnete reduzierte Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge zu Grunde gelegt. Alle notwendigen administrativen Anpassungen werden seitens Ihres Lohnsachbearbeiters vorgenommen. Ein Handlungsbedarf für Sie besteht nicht. Sollte es hier zu Nachfragen seitens Ihrer Arbeitnehmer kommen, stehen wir gern für Rückfragen zur Verfügung.
Haben Sie schon einmal etwas von „Phantomlohn“ gehört? Dieser Begriff beschreibt die fiktive Erhöhung des Lohnes eine Minijobbers, für den eine vertragliche Regelung über die max. Wochenarbeitszeiten fehlt.
So ist zu befürchten, dass im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung die wöchentliche Stundenarbeitszeit auf 20,00 h geschätzt wird, sofern es an einer vertraglichen Regelung oder exakten Stundennachweisen fehlt.
Als Konsequenz könnte, aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,19 €, ein Entgelt i.H.v. 796,47 € der Sozialversicherung und der Lohnsteuer unterworfen werden. Es würde sich dann nicht mehr um den sog. Minijob handeln, die Auswirkungen wären durchaus gravierend.
Wir bitten Sie daher die Verträge mit Ihren Mitarbeitern dahingehend zu überprüfen und sich mit Ihrem Lohnsachbearbeiter in Verbindung zu setzten. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf!!
Wir freuen uns von Ihnen zu hören und verbleiben mit den besten Grüßen
Ihr Lohnteam Fürsattel & Collegen Steuerberater