Praxisticker Nr. 616: Besonderes Kirchengeld der Evangelischen – Lutherischen Kirche in Bayern abgeschafft
Die Landessynode in Bayern hat auf ihrer Herbsttagung beschlossen, das „Besondere Kirchengeld in glaubensverschiedenen Ehen“ abzuschaffen. Dies betrifft Kirchenmitglieder, die über kein eigenes Einkommen verfügen und mit einem Ehepartner verheiratet sind, der keiner umlageerhebenden Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehört. Zudem muss ein Antrag auf die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer vorliegen.
Grund der Abschaffung sei die fehlende Individualbesteuerung, die grundsätzlich in Bayern gilt. Das „Besondere Kirchengeld“ setzt nämlich am Einkommen des geringer verdienenden Ehepartners an und bezieht auch das Einkommen des besser Verdienenden mit ein. Diese Steuer kann also den Eindruck einer Ungerechtigkeit erwecken. Zumal auch die katholische Kirche in Bayern kein „Besonderes Kirchengeld“ erhebt.
Im Beschluss der Landessynode wurden daher nun entschieden, das „Besondere Kirchengeld“ rückwirkend zum 01.01.2018 abzuschaffen, sodass bereits für das gesamte Veranlagungsjahr 2018 kein „Besonderes Kirchengeld“ mehr erhoben wird.
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