Steuer und Sozialversicherung 2017
Wenn das Januar-Gehalt aufs Konto kommt, werden sich viele Arbeitnehmer wundern. Der Finanzminister hat über Monate hinweg erzählt, dass Beschäftigte mehr Netto vom Brutto bekommen sollen. Nun gibt es zwar auch mehr. Das Plus hält sich aber vor allem für Geringverdiener und Spitzenverdiener versteckt. Dazu gleich mehr.
Zunächst einmal hat der Finanzminister den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag erhöht - also gibt's mehr Netto. Für die ersten 8820 Euro Gehalt werden keine Steuern fällig. Die Regierung hat zudem die ganze Steuerkurve nach rechts verschoben. Das Gehalt darf in diesem Jahr um 0,73 Prozent steigen, ohne dass mehr Steuern fällig werden. Die Reichensteuer von 45 Prozent greift künftig erst ab 256.304 Euro Jahreseinkommen. Umgekehrt, bleibt das Gehalt fest, sinkt die Steuerbelastung. Mehr Netto eben.
Doch dann kommen die Sozialversicherungen. Zuallererst die Pflegeversicherung: Die größte Pflegereform seit Jahrzehnten hilft zwar Bedürftigen, kostet aber 0,2 Prozent vom Bruttolohn und wirkt sich so negativ auf die Netto-Auszahlung von Arbeitnehmern aus. Der Beitrag für die Rentenversicherung bleibt zwar stabil. Wer aber mehr als 6200 Euro verdient und im Westen Deutschlands lebt, muss in diesem Jahr wesentlich mehr Geld für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, weil die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze um 150 Euro auf 6350 Euro gestiegen ist (Ost: 5700 Euro).
Auch gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die mehr als 4237,50 Euro brutto verdienen, werden zusätzlich zur Kasse gebeten. Hier steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4350 Euro. Wer mehr verdient, bezahlt dann zehn Euro mehr, der Arbeitgeber fast noch einmal so viel. Rund ein Viertel der Krankenkassen, vor allem kleinere mit zusammen knapp vier Millionen Versicherten, erhöhen zudem noch den Beitrag. Auch dadurch wird mehr vom Lohn abgezogen.
Können Sie sich wehren?
Ja, können Sie. Erstens können Sie natürlich die Krankenkasse wechseln. Für die große Mehrzahl der 70 Millionen gesetzlich Versicherten sind günstigere Beiträge drin. Die Zusatzbeiträge, die die Arbeitnehmer allein zahlen, liegen nach den Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel zwischen 0,3 und 1,7 Prozent vom Bruttoeinkommen. Das heißt, viele können mehr als ein Prozent ihres Bruttoeinkommens sparen - oder mehr als 40 Euro im Monat. Auch den einen oder anderen weiteren Steuerfreibetrag hat der Staat erhöht und damit Steuersparmöglichkeiten geschaffen für diejenigen, die diesen Freibetrag beantragen.
Wer etwa beruflich im Ausland unterwegs ist, kann mehr absetzen. Und wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann als Ehepaar oder Alleinerziehende(r) neben den Rechnungen für die Umzugsfirma, den Makler und den Reisekosten für die Wohnungsbesichtigung künftig 1528 Euro pauschal absetzen - für die Renovierung der aufgegebenen Wohnung, für Trinkgelder, das Ummelden des Autos, das Umschreiben des Personalausweises und das Umnähen der Gardinen zum Beispiel.
Pro Kind und Großeltern im neuen Haushalt kommen noch einmal 337 Euro hinzu. Oder gehören Sie zu den 25.000 Menschen in Deutschland, die schon ein Elektroauto haben? Dann können Sie künftig bei Ihrem Chef kostenfrei den Akku aufladen und müssen für diesen Vorteil weder Steuern noch Sozialversicherung bezahlen. Und schließlich können Sie, wie jedes Jahr Freibeträge und andere Steuersparmöglichkeiten schon jetzt auf Ihrer elektronischen Steuerkarte eintragen lassen und damit ab sofort mehr Netto vom Brutto kassieren.
Quelle: Hermann-Josef Tenhagen, Spiegel - Online, Stand: 25.01.2017
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