Systematischen Betrug beim Kindergeld verhindern
"Diesem Ziel soll der Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch dienen. Es enthält u. a. eine stärkere Verknüpfung des Kindergeldanspruchs mit dem Freizügigkeitsrecht, eine eigene diesbezügliche Prüfungskompetenz der Familienkasse und ein Leistungsausschluss für neu zugezogene, nicht erwerbstätige Unionsbürger in den ersten 3 Monaten. Für die Familienkasse soll die Möglichkeit geschaffen werden, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise soll auf das Kindergeldrecht übertragen werden.
Organisierter Kindergeldbetrug
Bei organisierten Betrugsdelikten würden kinderreiche Familien aus dem EU-Ausland dort angeworben und nach Deutschland transportiert. Hier werden sie unter anderem in Häusern untergebracht, die sich in einem desolaten baulichen und hygienischen Zustand befinden. Das Rechtssystem lasse immer noch zu viel Freiraum für lukrative kriminelle Geschäftsmodelle, die auf maximalen Profit durch systematischen Betrug, verbunden mit minimalem Kostenaufwand für Unterbringung und Verpflegung der Leistungsbezieher, aufbauen würden. Der Kindergeldbezug werde dabei auch an Scheinarbeitsverhältnisse und gefälschte Dokumente, die einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland belegen sollten, geknöpft. Ebenfalls mittels Täuschungen und Fälschungen, die eine vermeintliche Selbständigkeit belegen sollten, werde vermehrt ein unberechtigter Bezug von weiteren Sozialleistungen erreicht. Der Schaden für die Sozialversicherung sei immens.
Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit
Vorgesehen ist im Gesetzentwurf auch, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen kann, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle prüfen soll, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten.
Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken. Besonders ins Visier nehmen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch sog. Tagelöhner-Börsen."