Registrierung von Photovoltaikanlagen – Ohne Registrierung, keine Auszahlung vom Netzbetreiber

01.02.2021 | News

Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Stammdaten dieser Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen.
Wer sich nicht einträgt, erhält auch keine Auszahlung für die Einspeisung vom Netzbetreiber.
Alle notwendigen Informationen und Hinweise zur Eintragung erhalten Sie imRegistrierungsportal zum marktstammdatenregister.de

Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Sie hier.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de

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