Neuer Mitarbeiter / Minijobber / Praktikant? – Einfach elektronisch ausfüllen und übermitteln!
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Formularen.
Neben den Formularen selbst müssen teilweise noch Nachweise mit hochgeladen werden. Übermitteln Sie uns bitte auch immer den geschlossenen Arbeitsvertrag.
Sollten Sie sich unsicher sein, stehen Ihnen unsere Lohn-Experten gerne zur Seite.
Arbeitnehmer
Sie wollen einen Arbeitnehmer neu an uns zur künftigen Lohnabrechnung melden? Alle notwendigen Informationen werden über das Formular abgefragt. Bitte denken Sie auch daran, die erforderlichen Nachweise mit beizufügen wenn Sie durch das Formular darauf hingewiesen werden.
Minijob / geringfügig Beschäftigte
Mit diesem Formular können Sie geringfügig Beschäftigte an die Kanzlei zur Abrechnung melden.
Sollte der geringfügig Beschäftigte von seinem Recht Gebrauch machen sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, übermitteln Sie uns bitte ebenfalls den vom Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber ausgefüllten Antrag auf Befreiung.
Kurzfristig Beschäftigte
Sie wollen einen Beschäftigten nur kurzfristig einstellen? Lassen Sie sich ggf. durch uns zu den Rahmenbedingungen beraten.
Sie kennen sich schon aus: dieses Formular fragt alle wichtigen Punkte ab.
Praktikanten und Studenten
Sie sind sich unsicher bzgl. der Mindestlohnanforderungen für Praktikanten / Studenten – wir beraten Sie gerne!
Falls Sie sich bereits auskennen: Das Formular fragt alle wesentlichen Punkte ab. Bitte denken Sie an die Nachweise ebenfalls mit einzureichen (z.B. die gültige Studienbescheinigung).