„Label Digitale DATEV-Kanzlei | Kaffeetrinker kennen es, Autofahrer fürchten es und Verbraucher lieben es: ein Siegel, das ihnen Auskunft über die Eigenschaften der Produkte gibt, die sie gerne nutzen. Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei vergibt jetzt auch die Genossenschaft eine Auszeichnung an Mitglieder, die die Ziele und Visionen der Genossenschaft in besonderer Weise voranbringen und ihren Mandanten damit vor allem zeigen, dass sie in Sachen Digitalisierung auf der Höhe der Zeit sind.
Auf dem ersten Regional-Info-Tag am 28. Februar 2019 in München überreichten Prof Dr. Peter Krug, DATEV-Vorstand, und Stefan Meisel, Leiter des Außendienstes, das Label erstmals an neun der anwesenden Kanzleien. Inzwischen führen über 300 Kanzleien die Auszeichnung „Digitale DATEV- Kanzlei“ und positionieren sich so als Digitalisierungsvorreiter bei potenziellen Mandanten und Mitarbeitern. Stefan Meisel zufolge ist es entscheidend, welche Zukunftsperspektive die Inhaber für ihre Kanzleien sehen. Schließlich sei es auch legitim, den Weg der Digitalisierung nicht zu gehen, „denn Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Freiberufler und als Selbständige selbst für ihr Schicksal verantwortlich“. Ein solches Vorgehen hätte natürlich Konsequenzen: Die Entwicklung einer Kanzlei würde stagnieren, weil sich auch Mandanten weiterentwickelten und entsprechende Anforderungen an ihre Steuerberater formulierten. „Das wird dazu führen, dass Mandate abwandern und das Volumen in der Kanzlei zurückgeht. So weit, dass man die Kanzlei zurückbauen muss“, erklärt Meisel weiter. Dabei sei es wichtig, seine Altersversorgung nicht zu vernachlässigen, „denn eines wissen wir sicher: Kanzleien, die bei der Digitalisierung nicht mitgehen, verlieren an Marktwert.“ Die Steuerberaterin Margot Liedl von der AWI Treuhand war eine der neun Ausgezeichneten in München und bestätigt die Analyse von Stefan Meisel: „Wenn ich die Kanzlei digitalisiere, dann stärke ich auch ihre Marktposition“, antwortet sie auf die Frage, was ihre Kanzlei bei der Digitalisierung antreibe. Ihr bedeute die Auszeichnung jedenfalls sehr viel: „Zeigt es uns doch, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben. Wir sind sehr stolz und werden die Auszeichnung in Ehren halten.“
Der Weg zum Label
Die Verleihung in München war eine einmalige Aktion, das Label Digitale DATEV Kanzlei kann aber grundsätzlich jede Kanzlei tragen, die die definierten Kriterien erfüllt. Für das laufende Jahr lauten die Parameter für den Bereich Rechnungswesen: Digitalisierungsquote insgesamt mindestens 60 Prozent, Digitalisierungsquote Bank mindestens 70 Prozent und Anteil Mandanten mit digitalen Belegen mindestens 30 Prozent. Im Bereich Personalwirtschaft sehen die Kennzahlen so aus: Anzahl Abrechnungen pro Stunde mindestens fünf, Digitalisierungsquote Bewegungsdaten mindestens zehn Prozent. Diese Kennzahlen kommen aus dem DATEV Digitalisierungs- Cockpit, einem kostenlosen Tool, das sich ohne großen Aufwand installieren lässt. Im Cockpit werden Werte aus den Programmen Eigenorganisation, Rechnungswesen und Personalwirtschaft ausgewertet und anhand von Tachos illustriert. Der Prozess wird vom Kundenverantwortlichen der DATEV angestoßen, der das Cockpit zur Verfügung stellt, mit den Kanzleien die Ergebnisse analysiert und sich um die Vergabe des Labels kümmert, wenn eine Kanzlei die genannten Kriterien erfüllt. Einmal gelabelt, immer gelabelt: Die digitale Auszeichnung wird bei der Vergabe mit der Jahreszahl versehen und kann in dieser Form dauerhaft eingesetzt werden. Um aber für die folgenden Jahre die jeweils aktuelle Jahreszahl für das Label zu bekommen, muss eine Kanzlei erneut das Cockpit durchlaufen, denn die zu erfüllenden Kriterien ändern sich jährlich. Wenn Kanzleien die im DATEV Digitalisierungs-Cockpit aufgestellten Hürden reißen, helfen ebenfalls die Kundenverantwortlichen der Genossenschaft weiter: Sie planen gemeinsam mit den Inhabern die weiteren Schritte, um die Werte zu verbessern. Eine verstärkte Vorerfassung durch Mandanten mithilfe von DATEV Unternehmen online kann ein möglicher Weg sein, die konsequente Nutzung von vorhandenen Schnittstellen zu Fremdsystemen ein anderer. (…)“
Quelle: Dietmar Zeilinger, DATEV Magazin, Ausgabe 07/2019, S. 35 -36.